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Jahr: 2023

Genau hinschauen bei den Tempo-30-Zonen

Wie in der Zeitung und im Amtsanzeiger zu lesen war, bekommt Frutigen mehrere Tempo-30-Zonen, um die Quartierstrassen zu beruhigen. Es lohnt sich dabei genauer hinzusehen. Denn nicht immer sind die einzelnen Perimeter sinnvoll gewählt, wie das folgende Beispiel zeigt.

Beispiel Tempo-30-Zone rund ums Schulhaus Kanderbrügg.

Auf der Widigasse, vom Dorf kommend in Richtung Schulhaus Kanderbrügg, beginnt die Tempo-30-Zone — gemäss Anzeige im Amtsanzeiger — auf der Höhe der Adresse Widigasse 4. Das kompakte Siedlungsgebiet beginnt aber bereits 60m vorher. Wir konnten nicht nachvollziehen, weshalb ein Teil des Quartiers ausserhalb der Tempo-30-Zone leigen soll, also haben wir nachgefragt:

Im Frutigländer sowie im Amtsanzeiger konnte man lesen, dass nun mehrere 30kmh-Zonen eingerichtet werden. Eine davon befindet sich rund ums Schulhaus Kanderbrück.

Dort fällt mir auf, dass auf der Widigasse, die 30kmh-Zone erst bei Widigasse 4 beginnen soll. Dies heisst umgekehrt, dass die folgenden Häuser im geschlossenen Siedlungsgebiet ausserhalb der 30kmh-Zone liegen:
- Widigasse 3
- Widigasse 3a
- Widigasse 3b
- Widigasse 3d
- Widigasse 3e
- Widigasse 3f
- Widigasse 5

In diesen Häusern wohnen zahlreiche Schulkinder. Ihr Schulweg führt zwischen Widigasse 3 und Widigasse 4 während 60 Metern auf der Widigasse, welche kein Trottoir hat. Bei Widigasse 4 zweigt der Schulweg auf einen Fussweg ab.

Meine Frage:
Welche fachlichen Gründe haben dazu geführt, dass die 30kmh-Zone erst bei Widigasse 4 beginnt und nicht bereits bei Widigasse 3, sodass 60m des Schulwegs nun ausserhalb der 30kmh-Zone sich befinden?
eMail vom 2. März 2023 von Pepe Pfaff

Offenbar konnte die Gemeinde ebenfalls nicht erklären, weshalb man 60 Meter des Schulwegs auf einer Strasse ohne Trottoir ausserhalb der Tempo-30-Zone belassen sollte, denn Tage später kam folgende Anwort:

Wir haben Ihr Anliegen intern besprochen und nehmen dazu wie folgt Stellung,
das Büro TVW ist gewillt Ihrem Anliegen zu entsprechen und das Tempo-30-Zone-Eingangstor Richtung "Flugpiste" geringfügig zu verschieben und somit das kleine Quartier (Widigasse 3-5) in die Tempo-30-Zone zu integrieren.
eMail vom 9. März 2023, Ressort Tiefbau

Dieses Beispiel zeigt:

  1. Es lohnt sich, den Amtsanzeiger jeweils genauer zu studieren.
  2. Im Minimum sollte man jene amtlichen Infos zum eigenen Quartier lesen. Dank den detaillierten Ortskenntnisse im eigenen Quartier erkennt man ggf. die Mängel.
  3. Es lohnt sich, mit der Gemeinde das Gespräch zu suchen, anstatt die Faust im Sack zu machen.
  4. Die Gemeindeverwaltung ist gewillt, konstruktive Rückmeldungen zu prüfen und sinnvolle Anpassungen vorzunehmen.

14.03.2023 / Pepe

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HV 2023: Vorstand in neuer Zusammensetzung

Zur Hauptversammlung 2023, welche am 21. Februar 2023 stattgefunden hat, ist – wie vor einem Jahr angekündigt – unser langjähriges Vorstandmitglied Kobi Bühler (aus Reichenbach) zurückgetreten. Wir danken ihm für seinen grossen Einsatz in den vergangenen Jahren.

Damit setzt sich der Vorstand neu wie folgt zusammen:

  • Vanessa Bieri, Frutigen, Co-Präsidentin
  • Hansueli Hachen, Frutigen, Co-Präsident
  • Regula Täuscher, Frutigen, Vize-Präsidentin
  • Lilo Lehmann, Frutigen, Sekretariat
  • Trix Hurni, Frutigen, Co-Leitung OG Frutigen
  • Pepe Pfaff, Frutigen, Adressverwaltung + Co-Leitung OG Frutigen

Leider ist es nicht gelungen, Mitglieder aus den weiteren Gemeinden im Kandertal finden, die sich im Vorstand einbringen möchten. Damit ist der Vorstand bezüglich Kompetenzen und Altersdurchmischung gut aufgestellt, jedoch geografisch etwas Frutigen-lastig.

24.02.23 / Pepe

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Attraktive Sektion – Ergebnisse der Umfrage

An der Sektionsversammlung vom 31. Januar 2023 stand unter dem Thema „Attraktive Sektion“. Gemeinsam haben wir diskutiert, wie die SP Frutigland eine attraktive Sektion bleibt – oder je nach Blickwinkel – wieder wird. Jene, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, waren eingeladen sich schriftlich zum Thema zu äussern.

Unter der Moderation von Pepe Pfaff wurden gruppiert nach Themen die Meinungen gesammelt. Dabei flossen auch die Aussagen jener ein, die sich vorweg schriftlich geäussert haben. Nachfolgend eine knappe Zusammenfassung jener Meinungen, die eine klare Mehrheit fanden:

  • Bei Themen und Aktivitäten den Fokus auf aktuelle Themen sowie auf die Altersgruppe „bis 50“ legen, auch wenn die Altersgruppe „65+“ überproportional stärker anwesend ist.
  • Gewünscht werden circa 3 Sektionsversammlungen oder Vorträge, circa 3 lockere Treffen („Stammtisch“) pro Jahr sowie alle ein bis zwei Jahre ein gesellschaftlicher Ausflug.
  • Bei Abendterminen soll darauf geachtet werden, dass sie auf unterschiedliche Wochentage fallen (Mal ein Montag, mal ein Mittwoch, mal ein Dienstag, usw).
  • Abendtermine sollen um 19 Uhr oder 19:30 Uhr beginnen und auf maximal 90 Minuten geplant werden. Nach allerspätestens 120 Minuten soll der Vorstand den „offiziellen“ Teil beenden. Nebst der Startzeit soll neu auf der Einladung auch die Endzeit genannt werden.
  • Kommunikation per eMail ist zu bevorzugen, jedoch jene Mitglieder und Sympi ohne Mail, sollen ergänzend per Briefpost orientiert werden.
  • eMail-Newsletter ist erwünscht. Versand bei Bedarf und nicht zu häufig.
  • Eine informative Homepage ist wichtig.
  • Kooperationen mit anderen Parteien, um politische Ziele im Tal zu erreichen, sind wünschenswert.
  • Weniger Forderungen an den Vorstand, «man sollte» dies und jenes machen. Die personellen Ressourcen eines Vorstands sind beschränkt. Er kann gar nicht alles machen, was «man sollte» und «könnte».

Der Vorstand dankt allen, die sich daran beteiligt haben (an der Versammlung oder schriftlich vorweg) und wird an der ersten Vorstandsitzung nach der HV diskutieren, welche Anpassungen im Jahresprogramm sowie in der Arbeitsweise des Vorstands sich daraus ergeben.

12.02.2023 / Pepe

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Gemeindeinitiative ZEFF – Nein, so nicht!

Die SP unterstützt die Gemeindeinitiative ZEFF nicht. Sie ist der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz. Vordergründig will diese Gemeindeinitiative die dringend notwendige Energiewende lokal fördern. Doch so, wie die Initiative verfasst ist, will sie Gelder, die bisher der Gemeindekasse für öffentliche Aufgaben zur Verfügung standen, künftig an private Hauseigentümer ausschütten. Dieses Geld fehlt dann in der Gemeindekasse, ergo müsste dann eine Steuererhöhung bei den Gemeindesteuern beschlossen werden.

Doch nun schön der Reihe nach:

Unter der Bezeichnung „Zweckgebundener Energiefonds Frutigen“ (ZEFF) haben zwei Frutiger Einwohner eine Gemeindeinitiative gestartet mir dem Ziel, dass in Frutigen eine Spezialfinanzierung eingerichtet, die mit Geldern aus dem „Stromrappen“ gespiesen wird und diese Gelder für den Bau gemeindeeigener Photovoltaikanlagen sowie zur Subventionierung von privaten Photovoltaikanlagen einsetzt.

Beim „Stromrappen“ handelt es sich um eine versteckte Steuer, welche über die Stromrechnung, die jeder Privathaushalt und jede Firma in Frutigen bezahlt. Eingezogen wird diese Gebühr von der BKW, welche diesen Betrag unter der Bezeichnung „Konzessionsabgabe“ an die Gemeinde ausgeschüttet. Auf der jährlichen Stromrrechnung der BKW (also jener mit der jährlichen Restzahlung abzüglich bereits geleisteter Akontozahlungen) ist der Stromrappen unter der Bezeichnung „Abgaben und Leistungen an die Gemeinde“ aufgeführt. In Frutigen werden 1,5 Rappen pro Kilowattstunde von der BKW in Rechnung gestellt. Bei einem Privathaushalt sind dies dann je nach Stromverbrauch 15 bis 30 Franken pro Jahr. Über ganz Frutigen aufsummiert (Private und Firmen) sind dies rund 330’000 Franken pro Jahr, die da zusammenkommen und damit in die Gemeindekasse fliessen.

Bisher fliesst diese Konzessionsgebühr in den allgemeinen Finanzhaushalt der Gemeinde und wird nicht zweckgebunden verwendet. Damit ist es eine versteckte Steuer, die über die Stromrechnung erhoben wird. Zu gute halten könnte man, dass die Steuererhebung wenigstens ökologisch gerecht ist: Wer konsequent Strom spart und möglichst auf dem Dach eigenen Strom produziert, der zahlt entsprechend weniger.

Doch bei der Verwendung der einkassierten Geldern fehlt heut noch dieser ökologische Ansatz. Und da setzen die Initianten an: Sie verlangen, dass die Gelder konsequent zur Erreichung der Energiestrategie 2050 eingesetzt werden. Die eingezogenen Gelder sollen einen Fonds speisen und die Gelder sollen eingesetzt werden für die Erweiterung von Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Energieeffizienz.

Soweit klingt das gut. Wenn über diesen Fonds gemeindeeigene Projekte (z.B. konsequent auf jedes Schulhausdach eine Photovoltaikanlage) realisiert würden, dann hätte die Initiative die volle Unterstützung der SP. Endlich könnte der Gemeinderat dazu gebracht werden, die Energiestrategie 2050 auf lokaler Ebene konsequent zu verfolgen. Ganz nach dem Motto: Denke global, handle lokal. Und zudem rechnen sich Photovoltaik-Anlagen langfristig (Eingesparte Stromkosten sind über die ganze Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage grösser als deren Investitionskosten).

Doch so ist es eben nicht! Die Finanzierung von gemeindeeigenen Energieprojekten ist nur ein Nebenaspekt dieser Initiative. Hauptsächlich sollen Energieprojekte von Einwohnern und Unternehmungen in Frutigen unterstützt werden. Die Beträge, die dabei ausgeschüttet werden, müssen nicht zurückgezahlt werden.

Ist dieses Energieprojekt eine Photovoltaik-Anlage, so ist es schon heute so, dass mit dem selbst produzierten Strom, die Stromkosten massiv reduziert werden können, so dass die Investition sich bereits nach wenigen Jahren amortisiert hat. Wenn nun die Gemeinde solche private Investitionen zusätzlich subventioniert, kommt der Eigentümer bloss schneller in die Gewinnzone. Was als Förderung ökologischer Energieprojekte daherkommt, ist damit nichts anderes als eine Gewinnausschüttung von Staatsgeldern an Private.

Bisher floss der „Stromrappen“ in die Gemeindekasse und konnte für die öffentlichen Aufgaben der Gemeinde genutzt werden. Wird der Gemeinde nun Gelder entzogen, so fehlen diese. Eine Erhöhung des Gemeindesteuersatzes wird damit unumgänglich.

Fazit: Private Ersteller von Photovoltaik-Anlagen erwirtschaften zusätzliche Gewinne, welche die Einwohner von Frutigen über eine Erhöhung der Gemeindesteuer finanzieren werden.

Deshalb sagt die Ortsgruppe SP Frutigen deutlich NEIN zur ZEFF-Initiative.

01.02.2023 / Pepe


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Änderungen im Richtplan Widi-Kanderbrügg gehen zu Lasten des Fuss- und Veloverkehrs

Die vom Gemeinderat Frutigen publizierten Änderungen im Richtplan Widi-Kanderbrügg sind enttäuschend: Gleich mehrere im Richtplan vorgesehenen Fuss- und Veloverbindungen sind auf der Zeitachse nach hinten verschoben worden.

Mit Medienmitteilung vom 17. Januar 2023 kommuniziert der Gemeinderat Frutigen über Änderungen im Richtplan Widi-Kanderbrügg, die er 10 Monaten zuvor (!!) bereits beschlossen hat. Dass der Gemeinderat Änderungen am Richtplan vorgenommen hat ohne diese je zu kommunizieren, wurde von Anwesenden an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2022 moniert. Nun, sechs Wochen nach dieser Rüge, hat der Gemeinderat mit einer Medienmitteilung wenigstens eine summarische Information nachgeholt.

Auffällig an den kommunizierten Änderungen ist, dass die geplante Umsetzung von mehreren Fuss- und Veloverbindungen auf der Zeitachse nach hinten verschoben oder vollständig gestrichen worden sind:

  • Bei der Verbindung Viseoyweg – Rollstrasse wird die Planungsperiode von kurzfristig auf mittelfristig abgeändert.
  • Auf die vorgesehene Fuss- und Veloverbindung Brüggmatteweg – Wiseoyweg wird nun verzichtet.
  • Bei Ausbau Fuss- und Veloverbindung Guggigässli – Olympiastrasse die Planungsperiodee von mittelfristig auf langfristig abgeändert.

Es ist enttäuschend, dass gerade Planungen für gute Fuss- und Veloverbindungen innerhalb und zwischen den Dorfquartieren herausgezögert werden.

18.01.2023 / Pepe

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